Die gesetzliche Vorschrift für klare und gleichermaßen auffällige Einwilligungsoptionen für Cookies besteht schon seit einiger Zeit. Jüngste Entscheidungen der Landgerichte Köln und Rostock markieren jedoch einen Wendepunkt hin zu einer strikteren Durchsetzung dieser Anforderungen. Diese Entscheidungen unterstreichen die Notwendigkeit von transparenten und eindeutigen Einwilligungsmechanismen auf Websites.
Es ist wichtig, dass die Betreiber von Websites sicherstellen, dass ihre Cookie-Banner diesen rechtlichen Vorgaben entsprechen, da die Behörden ihre Bemühungen verstärken, die Einhaltung zu überprüfen.
Der Button zum Ablehnen ermöglicht es Ihren Nutzern, alle Cookies auf einmal abzulehnen. Hier sehen Sie ein Beispiel für das Cookie-Banner von iubenda mit einem gültigen Button zum Ablehnen:
Im Folgenden finden Sie eine Aufschlüsselung einiger wichtiger geringer Unterschiede in den Anforderungen der einzelnen Länder in Bezug auf den Button „Ablehnen“:
Bitte beachten Sie, dass sich die Anforderungen der einzelnen Länder in Bezug auf den Button „Ablehnen“ zum Teil etwas unterscheiden:
🇬🇧 Wenn Sie in Großbritannien Geschäfte tätigen, müssen Sie es Nutzern in Bezug auf Cookies ermöglichen, zwischen „Zustimmen“ und „Alle ablehnen“ zu wählen, und ihnen außerdem die Möglichkeit geben, ihre Auswahl anzupassen.
Die ICO hat eine detaillierte Handlungsempfehlung herausgegeben, die besagt, dass Unternehmen sicherstellen sollten, dass es für Nutzer genauso einfach ist, alle Werbe-Cookies abzulehnen wie diesen zuzustimmen. Websites können zwar auch dann Werbung anzeigen, wenn Nutzer jegliches Tracking ablehnen, es ist ihnen jedoch untersagt, diese Werbung basierend auf den Onlineaktivitäten der Nutzer anzupassen.
🇮🇹 Wenn Sie in Italien Geschäfte tätigen, muss das Banner Folgendes enthalten:
🇪🇸 Wenn Sie in Spanien Geschäfte tätigen, muss das Cookie-Banner (oder eine andere alternative Methode zur Einholung der Einwilligung) an einer auffälligen Stelle und in einem auffälligen Format auf dem Bildschirm des Betrachters angezeigt werden. Das Banner muss die Buttons Zustimmen und Ablehnen auf derselben Ebene enthalten. Die Option, Cookies abzulehnen, darf nicht schwieriger sein als die Möglichkeit, Cookies zuzustimmen. Mit anderen Worten: Die Option, Cookies abzulehnen, sollte genauso einfach sein wie die, ihnen zuzustimmen.
Andere Länder wie Schweden und die Schweiz schlagen dies zwar als beste Praxis vor, machen aber derzeit keine Vorgaben für die Verwendung des „Ablehnen“-Buttons. Luxemburg hingegen betrachtet die Verwendung des „Ablehnen“-Buttons als gängige Praxis, und wenn der Button vorhanden ist, sollte er genauso deutlich sichtbar sein wie der „Zustimmen“-Button“.
Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen der einzelnen Datenschutzbehörden finden Sie in unserem Artikel Vergleichende Übersicht: Cookie-Anforderungen in europäischen Ländern.
Hier kommt unsere Lösung zur Cookie-Einwilligungsverwaltung sehr gelegen: Damit können Sie auf einfache Weise ein Cookie-Banner mit einem Ablehnen-Button erstellen, mühelos Einwilligungen einholen, vorherige Blockierungen implementieren, Werbepräferenzen festlegen und vieles mehr.
Wie bei den meisten anderen Elementen in der Privacy Controls and Cookie Solution sind auch Farbe und Text des Ablehnen-Buttons vollständig anpassbar.