Google Ads Remarketing ist ein leistungsstarkes Tool, mit dem Sie Ihre Marketingbemühungen weiter verbessern können. Es ermöglicht Ihnen, Personen zu erreichen, die zuvor Ihre Website oder App besucht haben. Die Verwendung dieser Funktion ist jedoch auch mit der besonderen Verantwortung für den Datenschutz verbunden.
Gemäß der überwiegenden Mehrheit der weltweiten Gesetzgebungen müssen Sie Ihre Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie auf Ihrer Website Informationen für diese Zwecke sammeln.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen verlangt Google ausdrücklich, dass Sie jegliche Remarketing-Aktivität Ihren Nutzern mitteilen.
Mit den Worten von Google:
Wenn Sie die Funktionen “Remarketing”, “Erneute Interaktionen” oder “Ähnliche Zielgruppen” verwenden, muss Ihre Datenschutzerklärung die folgenden Angaben umfassen:
- Eine hinreichende Beschreibung, wie Sie bei Onlinewerbung die Funktionen “Remarketing” oder “Ähnliche Zielgruppen” verwenden.
- Informationen dazu, wie Drittanbieter wie Google Ihre Anzeigen auf Websites im Internet ausliefern.
- Informationen dazu, wie Drittanbieter wie Google Cookies und/oder Gerätekennungen verwenden, um Anzeigen basierend auf früheren Aufrufen Ihrer Website oder App auszuliefern.
- Informationen darüber, wie Ihre Besucher die Verwendung von Cookies durch Google deaktivieren können, indem sie Googles Anzeigeneinstellungen (auf Englisch) besuchen. Alternativ können Sie Ihre Besucher darauf hinweisen, dass sie die Verwendung von Cookies durch einen Drittanbieter deaktivieren können, indem Sie die Seite Abmeldungseinstellungen für die Network Advertising Initiative (auf Englisch) besuchen.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie sich an die Bedingungen von Google (und an das Gesetz) halten, sollten Sie Folgendes tun:
Im Allgemeinen gelten die nationalen/regionalen Gesetze Ihrer Geschäftsstelle und (in vielen Fällen) auch die Gesetze der Regionen, in denen Ihre Nutzer ansässig sind. Dies kann online recht heikel sein, da Sie, sofern Sie nicht aktiv einige Regionen blockieren, möglicherweise Anforderungen über geographische Grenzen und zuständige Rechtssysteme hinweg erfüllen müssen.
Aus diesem Grund ist es immer die beste Idee, diese Aktivitäten unter Berücksichtigung der strengsten anwendbaren Vorschriften (derzeit europäisches Recht, hauptsächlich die DSGVO und die EU-Cookie-Richtlinie) zu behandeln.
Der genaue erforderliche Inhalt einer Datenschutzerklärung hängt zwar von dem für Sie geltenden Recht und all Ihren spezifischen Datenverarbeitungsaktivitäten ab, sollte jedoch generell eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung enthalten, die auch für Google Ads Remarketing-Aktivitäten gültig ist:
In unserem Beitrag über die Komponenten einer Datenschutzerklärung finden Sie eine detailliertere Liste der grundlegenden Anforderungen an die Datenschutzerklärung.
Der genaue erforderliche Inhalt Ihrer Datenschutzerklärung hängt stark von Ihren Verarbeitungsaktivitäten und dem Bezugsrecht ab und muss möglicherweise sogar Anforderungen über geografische Grenzen und Rechtssysteme hinweg erfüllen.
Hier können Sie mehr über Das Bestimmen Ihres relevanten Rechtssystems lesen oder unsere
Da eine gültige Datenschutzerklärung immer aktuell und spezifisch für Ihre persönliche Situation sein muss, kann es sowohl rechtlich als auch technisch schwierig sein, selbst eine konforme Erklärung zu verfassen. Hier kommt unser Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sehr gelegen: Unsere Datenschutzbestimmungen enthalten mit Hunderten von verfügbaren Klauseln alle Elemente, die in vielen Regionen und bei Dienstleistungen von Drittanbietern (einschließlich Google-Produkten) üblich sind, wobei die strengsten Standards grundsätzlich angewendet werden – so haben Sie die Möglichkeit, sie nach Bedarf vollständig anzupassen.
Unsere Dokumente werden von Anwälten erstellt, von unseren Anwälten überprüft und auf unseren Servern gehostet, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind, was die neuesten rechtlichen Entwicklungen und Anforderungen Dritter betrifft.
Analysedienste verwenden verschiedene Techniken zur Überwachung des Nutzerverhaltens und müssen in der Datenschutzerklärung erwähnt werden. Fügen Sie die Klausel “Google Ads Conversion Tracking” hinzu, wenn Sie diesen Analysedienst nutzen. Conversion-Tracking-Dienste sind nützlich, um die Auswirkungen Ihrer Werbeausgaben auf ein bestimmtes Netzwerk zu verstehen.
Weitere Hinweise zur Auswahl von Diensten oder zur Strukturierung Ihrer Datenschutzerklärung finden Sie unter Wie man eine Datenschutzerklärung erstellt.