Wir werden oft von Kunden gefragt, ob es in Ordnung ist, die gleiche Datenschutzerklärung auch auf anderen Websites und Apps zu verwenden. Da diese Frage schon oft gestellt wurde, dürfte sie auch für Blog-Leser interessant sein.
Die Erstellung einer Datenschutzerklärung für jede Website/App ist die bequemste und korrekteste Art, unseren Dienst zu nutzen. Die meisten Projekte/Websites/Apps funktionieren nicht auf dieselbe Art und Weise, weshalb unterschiedliche Dokumente erforderlich sind. Wenn sich außerdem in einer App oder Website etwas ändert (z.B. durch das Hinzufügen von Funktionen, die sich auf die Datenschutzerklärung auswirken), ändern sich nicht notwendigerweise auch die anderen Websites.
Eine Alternative zum vorherigen Ansatz ist die Verwendung der Datenschutzerklärung, die Sie für Ihre Haupt-Website/Apps gekauft haben, auf anderen ähnlichen Websites oder Apps.
Wenn mehrere Websites von demselben Inhaber verwaltet werden, mit demselben Unternehmen in Verbindung stehen und in Bezug auf die Datenverarbeitung identisch sind oder noch durch ein einziges Dokument in der Datenschutzerklärung/Cookie-Richtlinie beschrieben werden können, können Sie ein Dokument verwenden, das für alle gültig ist.
In diesem Fall erstellen Sie die Datenschutzerklärung für die „Haupt“-Website/App und fügen eine benutzerdefinierte Klausel hinzu: Wählen Sie „Benutzerdefinierten Dienst erstellen“ und geben Sie an, dass dieses Dokument auch für die Websites/App X, Y und Z gilt.
Um eine benutzerdefinierte Klausel hinzuzufügen, loggen Sie sich in Ihr Dashboard ein, wählen Sie Ihr Dokument, wählen Sie „Dienst hinzufügen“ und schließlich „Benutzerdefinierten Dienst erstellen“:
Für weitere Informationen über Zolldienste lesen Sie den Beitrag „Wie man einen benutzerdefinierten Dienst hinzufügt“.