Da wir vermehrt Fragen zum Thema „Impressum“ gestellt bekommen, möchten wir hier die wichtigsten Fragen beantworten:
Ein Impressum ist im Wesentlichen eine Erklärung über Eigentum und Urheberschaft. Sie wurde sowohl zum Schutz von Nutzerdaten als auch zur Bekämpfung von illegalen Inhalten und Spam eingerichtet. Website-Inhaber sollen dazu gebracht werden, sich zu identifizieren und infolgedessen die Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen zu übernehmen.
Wenn man von einem Impressum redet, spricht man meistens von der deutschen (DACH) Version der Pflichtangaben auf einer Website.
Ein Impressum ist auf allen kommerziellen Websites , die im deutschsprachigen Raum veröffentlicht werden, gesetzlich vorgeschrieben (Deutschland, Österreich und der Schweiz). Dies gilt unabhängig davon, ob die Website über eine .de-Top-Level-Domain veröffentlicht wird oder nicht.
Wenn Sie lediglich einen persönlichen Blog ohne Werbung haben und kein Geld damit verdienen, ist das Impressum nicht erforderlich.
Oft werden wir gefragt, warum wir bestimmte Informationen, die für das Impressum erforderlich sind, nicht in unsere Datenschutzerklärung aufnehmen. Wir beantworten diese Frage wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass unabhängig davon, ob Sie ein Impressum in das Feld „Website-Inhaber“ aufnehmen oder nicht – das Feld „Website-Inhaber“ muss gültige Identifizierungsinformationen enthalten (auf Englisch).
In diesem Zusammenhang werfen wir einen Blick auf zwei der wichtigsten Fragen zur Verwendung eines Impressums auf Ihrer Website oder Seite.
Im Allgemeinen sollte ein Impressum die folgenden Angaben beinhalten:
Anmerkung: Im Fall von Deutschland ist das Impressum in Art. 5 DDG geregelt.
Ein Impressum sollte:
Im Falle, dass Sie sich dafür entscheiden, die Impressum-Informationen in den Inhaber-Abschnitt des Datenschutzes aufzunehmen, müssen Sie diesen ordnungsgemäß als „Impressum“ verlinken. Andernfalls könnte die Platzierung nicht den Anforderungen „leicht erkennbar“ und „sofort zugänglich“ entsprechen. Auch aus diesem Grund vertreten wir den Ansatz, dass das Impressum auf einer eigenen Seite erscheinen sollte.
Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, ein Impressum für von Nutzer selbst erstellte öffentliche Seiten hinzuzufügen. Auch wenn es keine einheitliche Regelung für das Impressum gibt, stellen sie im Allgemeinen diese Art von Informationen zur Verfügung:
So fügen Sie ein Impressum zu Ihrer Facebook-Seite hinzu:
Ihre Besucher können diese Informationen sehen, wenn sie auf den Link „Info“ unterhalb des Profils Ihrer Facebook-Seite klicken ( Beispiele unten).
Im Gegensatz zum Impressum, das im Allgemeinen keine Voraussetzung für eine Facebook-Seite ist, müssen Sie, sofern Sie Ihr Unternehmen auf Facebook betreiben (auch ohne Website), eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, die Ihre Kunden lesen können.
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Ein gutes Beispiel für längere, aber gut strukturierte Informationen ist die Impressum-Seite von Bayer. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags sieht diese so aus:
Hier ist das Impressum von Audi auf ihrer Facebook-Seite:
Siemens hat auch ein Impressum auf seiner „Info“-Seite: