Diese Anforderung ergibt sich in den folgenden Fällen:
Diese Situation ist am häufigsten und tritt auf, wenn zwei (oder mehr) völlig unterschiedliche Nutzergruppen angesprochen werden sollen. Am besten ist es, wenn die Dokumentation in allen Sprachen verfügbar ist, in die Ihre Website/App übersetzt wurde. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, dass der Betreiber seiner Verpflichtung nachkommt, den Nutzer darüber zu informieren, wie seine Daten gesammelt und verarbeitet werden.
Wenn sich die Richtlinie nur an Nutzer in einer bestimmten Sprache richtet, während die Website sie in ihrer eigenen Sprache anspricht, werden diese Nutzer nicht ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert (man kann nicht davon ausgehen, dass beispielsweise jeder Englisch liest und versteht).
Aus diesem Grund kann die Datenschutzerklärung einer mehrsprachigen Website nicht nur auf Englisch sein.
Wenn Sie eine App auf Englisch entwickelt haben und alles auf Englisch gehalten wird, Sie aber in Deutschland ansässig sind. Es ist möglich, dass Ihre lokalen Datenschutzbehörden verlangen, dass Sie eine Datenschutzerklärung auch in ihrer Sprache anbieten. Im obigen Fall würden Sie Englisch und Deutsch anbieten.