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INHALTSÜBERSICHT

Für welche Länder eignet sich Ihre Datenschutzerklärung?

Eine unserer größten Aufgaben und Bemühungen ist es die Mindestvorraussetzungen jedes Landes durch die Umsetzung der strengsten Datenschutzrichtlinien zu erfüllen.

  1. Wir orientieren uns an den strengsten Gesetzen und Richtlinien und implementieren diese in unsere Datenschutzerklärungen;
  2. Unser legal Team erarbeitet den rechtlichen Text und unsere Software stellt Ihre Datenschutzerklärungen basierend auf Ihrem Input zusammen;
  3. Wir überwachen die Gesetzeslandschaft auf Änderungen und setzen diese automatisch um.

Genauer gesagt: Unsere Datenschutzerklärungen wurden auf der Grundlage europäischer Datenschutzrichtlinien verfasst. Europa hat sehr weit entwickelte Datenschutz-Gesetzgebungen, was für uns daher die Grundlagen unserer Arbeit ausmacht. Das maßgebende Regelwerk in der Europäischen Union ist die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG, in der überarbeitenden Fassung von 2009/136/EG). Ab Mai 2018 tritt dann endlich die GDPR (oder im Deutschen die DSGVO/EU-DSGVO) in Kraft, mit noch weitergehenden Regelungen.

Diese Richtlinien müssen in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Gerichte und Datenschutzbehörden sind zuständig für die korrekte Interpretation. Unsere Aufgabe ist es, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und Ihnen durch unseren Datenschutzerklärungs-Service zu helfen. (Die DSGVO/EU-DSGVO ist dann in europäischen EU Staaten auch direkt anwendbar).

Zusätzlich zu den europäischen Vorschriften haben wir auch eine Reihe internationaler Regelungen übernommen und sind stets bereit, eventuelle Änderungen in den verschiedenen Rechtssystemen der Welt wie z. B. in den USA (hauptsächlich Kalifornien), Australien usw. zu übernehmen.

Lesen Sie, was wir zur rechtlichen Landschaft der Datenschutzerklärungen sagen.