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Ist die Verwendung einer Cookie-Wall in europäischen Ländern erlaubt?

Falls Sie Zeit im Internet verbringen, sind Sie wahrscheinlich schon einmal über ein Cookie-Wall oder Paywall auf einer Website gestolpert. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, ob die Verwendung dieser beiden Methoden nach der DSGVO rechtlich erlaubt ist oder nicht. Bevor wir uns jedoch mit den rechtlichen Anforderungen beschäftigen, sollten wir uns ansehen, was diese Methoden eigentlich sind.

📌 Die Cookie-Wall ist ein Mechanismus, bei dem der Nutzer nur eine Möglichkeit hat, auf die Website zuzugreifen: die Verarbeitung der Cookies zu akzeptieren. Die Cookie-Wall ist nicht erlaubt.

Da dies Auswirkungen auf die Einkommensmöglichkeiten der Publisher haben kann, haben einige in der Branche versucht, die derzeitige „Grauzone“ zu nutzen und stattdessen die Landschaft in eine profitablere Richtung zu verschieben. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte „Paywall“.

📌 Die Paywall ist eine Methode, bei dem der Nutzer eine andere Möglichkeit hat ( z.B. zu zahlen oder zu abonnieren, anstatt die Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu geben), um auf den Inhalt zuzugreifen.

Kann ich den Zugriff auf meine Website blockieren, wenn der Nutzer nicht einwilligt, und trotzdem mit der DSGVO konform sein?

Auch wenn die Gesetzgebung in den einzelnen EU-Ländern leicht variieren kann, sind Cookie-Walls im Allgemeinen höchstwahrscheinlich nicht erlaubt, da sie als Verstoß gegen die von der DSGVO geforderte „freiwillig erteilte“ Einwilligung angesehen werden können.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB), hat in seinen Richtlinien zur Einhaltung der DSGVO bestätigt, dass die Verwendung von Cookie-Walls keine gültige Methode darstellt, um die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU einzuholen.

Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten haben einige Länder wie Deutschland, Spanien, Dänemark und Belgien ausdrücklich erklärt, dass sie keine Cookie-Walls zulassen. In anderen Ländern, wie Großbritannien und Irland, gibt es noch keine endgültigen Aussagen.

👉 Die italienische DSB (Garante Privacy) erklärte in ihren letzten Richtlinien zu Cookies und anderen Tracking-Tools, dass die Cookie-Wall unrechtmäßig ist, es sei denn, die Website bietet der Betroffenen die Möglichkeit, auf gleichwertige Inhalte oder Dienste zuzugreifen, ohne ihre Einwilligung zur Speicherung und Verwendung von Cookies oder anderen Tracking-Tools zu geben – was von Fall zu Fall geprüft werden muss.

Sind Paywalls eine geeignete Lösung?

In Bezug auf Paywalls hat die Garante eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie erklärt, dass sie diese Lösung, die von einigen italienischen Publishern eingesetzt wird, analysiert.

Die österreichische und die französische DSB haben bereits angedeutet, dass das Paywall-System eine gültige Lösung ist, solange das Abonnement der Website einen bescheidenen und fairen Preis hat, so dass es den Nutzer nicht in seiner freien Wahl einschränkt.

Der spanische AVV teilte indirekt seine Position, indem er andeutete, dass Cookie-Walls verwendet werden können, solange der Nutzer klar über die beiden verfügbaren Optionen für den Zugriff auf den Dienst informiert wurde:

  1. die Verwendung von Cookies zu akzeptieren; oder
  2. eine andere Alternative, „nicht unbedingt kostenlos“, die keine Einwilligung zu Cookies erfordert.

UPDATE Das DSB hat eine Entscheidung über das von einem österreichischen Medienunternehmen angewandte „Pay or okay“-System veröffentlicht. Das System lässt den Nutzern die Wahl, entweder für ein Abonnement zu zahlen oder die Verarbeitung aller ihrer Daten zuzulassen. DSB sagte, dass diese Wahlmöglichkeit den Nutzern keine wirkliche Freiheit zur Einwilligung gibt. Sie sagten auch, dass sie über die Idee einer „pauschalen Einwilligung“ besorgt sind, bei der Menschen, die es sich nicht leisten können, zu zahlen, gezwungen werden, ihre Einwilligung trotzdem zu geben. Der DSB hat jedoch keine Entscheidung darüber getroffen, ob das „Pay or okay“-System oder die Abonnementgebühr von 8 Euro pro Monat (96 Euro pro Jahr) fair ist oder nicht.

🔑 Die wichtigste Erkenntnis aus der Entscheidung des DSB ist, dass die Nutzer bei einem „Pay-or-Okay“-System die Möglichkeit haben sollten, eine granulare Einwilligung zu geben, anstatt nur eine allgemeine. Wichtig ist, dass der DSB zu dieser Entscheidung gekommen ist, weil den Nutzern nur die Wahl gelassen wurde, entweder zu zahlen oder zuzulassen, dass alle ihre Daten verarbeitet werden, ohne die Möglichkeit, eine detailliertere Einwilligung zu geben..

Im Moment ist die Entscheidung, ob Paywalls gesetzeskonform sind oder nicht, noch eine Grauzone. Wir werden auf einen einheitlichen Ansatz der DSB warten müssen, um die Konformität dieser Mechanismen besser beurteilen zu können.

iubenda wird wie immer die Entwicklung dieses Falles verfolgen und Sie über alle neuen Entscheidungen auf dem Laufenden halten.

💡Um mehr darüber zu erfahren, welche EU-Cookie-Einwilligungsregeln für die einzelnen Länder gelten,  sehen Sie sich hier unser Cheatsheet zur Cookie-Einwilligung an.

Wie iubenda Ihnen helfen kann, die DSGVO-Einwilligung einzuholen (während Sie Ihre Inhalte weiterhin monetarisieren!)

Unsere Privacy Controls and Cookie Solution bietet spezifische Funktionen zur Wiederherstellung der Einwilligung, die es den Publishern ermöglichen, den „Zustimmen“-Button in einem Abonnement-Popup oder anderen Elementen zu platzieren, falls Sie sich für Methoden wie Paywalls entscheiden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um weitere Informationen zu dieser Option zu erhalten.

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