Die belgische Datenschutzbehörde hat eine Vereinbarung mit einem Domainanbieter unterzeichnet, um gegen Websites vorzugehen, die gegen die DSGVO verstoßen, oder um diese zu löschen.
Der betreffende Domainanbieter ist DNS Belgium, die Organisation für die Top-Level-Domain in Belgien, der für .vlaanderen, .brussels und .be zuständig ist. DNS Belgium und die Datenschutzbehörde haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die es DNS Belgium ermöglicht, Websites, die gegen die Anforderungen der DSGVO verstoßen, auf Anfrage der belgischen Datenschutzbehörde zu sperren oder zu löschen. Außerdem stellt diese Vereinbarung sicher, dass DNS Belgium der belgischen Datenschutzbehörde im Rahmen von Ermittlungen alle nützlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Die Vereinbarung ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Ein „Notice & Action“-Verfahren wird eingeleitet, wenn ein für die Verarbeitung Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter einer Datenschutzbehörde-Anforderung bezüglich des Einfrierens/Begrenzens/Stoppens der Verarbeitung nicht nachkommt. Folgende Schritte werden eingeleitet:
💡 Den vollständigen Vertragstext können Sie hier lesen (PROTOCOLE DE COOPÉRATION ENTRE DNS BELGIUM ASBL ET L’AUTORITÉ DE PROTECTION DES DONNÉES).
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