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INHALTSÜBERSICHT

Das Anbieter-Feld innerhalb des Generators

Für den Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien

Das Anbieter-Feld hat einen Standardvorschlag, der folgendermaßen aussieht:

Einzelperson, Unternehmen oder jede andere Instanz, die für die Website oder App verantwortlich ist.
Z.B. iubenda s.r.l. Via San Raffaele, 1 – 20121 Mailand (Italien)

Neben diesen schlicht gehaltenen Anbieterangaben können Sie einige HTML-Tags wie fett, kursiv usw. verwenden.

Damit eröffnen sich Ihnen nicht nur rein stilistische Möglichkeiten, sondern auch zusätzliche Angabemöglichkeiten. Sie können alle weiteren Informationen hinzufügen, die Sie benötigen, wie z.B. eine ernannte Person/Datenschutzbeauftragter (DSB). Ein Beispiel hierzu sehen Sie in diesem Screenshot:

Die Kontakt-E-Mail des Anbieters wird automatisch in genau diesem Bereich hinzugefügt und aus dem E-Mail-Formularfeld unter dem Feld für den Anbieter vorausgefüllt (wie im Bild oben zu sehen).

Informationen zum CCPA

Anzeige einer gebührenfreien Nummer
Wenn das CCPA für Ihr Unternehmen gilt, Ihr Unternehmen direkt mit Verbrauchern interagiert und nicht ausschließlich online operiert, müssen Sie „zwei oder mehrere festgelegte Methoden“ für die Einreichung von CCPA-Anträgen angeben. Bei einer dieser Methoden muss es sich um eine gebührenfreie Telefonnummer handeln. In solchen Fällen können Sie die erforderliche Nummer ganz einfach über das Inhaber Feld hinzufügen.

Informationen für DSB und EU-Vertreter

Wenn Sie möchten, können Sie leicht DSB-Details oder Informationen über Ihren offiziellen EU-Vertreter im Anbieter-Feld anhängen. Das folgende Beispiel veranschaulicht die Verwendung einer HTML (Sie können den Code einfach kopieren und einfügen, um die Informationen durch Ihre eigenen Angaben zu ersetzen):

Your Company Ltd.
Via Torino, 2 - 20123 Milan (Italy)

<strong>DATA PROTECTION OFFICER (DPO)</strong>
ePrivacy Consultants
represented by Dr. John Doe
Viale Bianco 21, 20354 Milan, Italy
contact: privacy@contactemail.net

Damit erhalten Sie das folgende Ergebnis:

Wichtig

Bitte denken Sie daran, dass das Anbieter-Feld gültige Identifikationsangaben (auf Englisch) enthalten muss.

Für den AGB-Generator

Bei den AGBs können die erforderlichen Informationen für das Feld des Anbieters je nach Ihrem Herkunftsland oder der Art Ihrer Geschäftstätigkeit variieren. Wie beim Feld „Anbieter“ in der Datenschutzerklärung ist es jedoch auch hier wichtig, sicherzustellen, dass die in diesem Feld enthaltenen Informationen Sie rechtmäßig identifizierbar machen.

Wichtig

Wenn Sie bereits eine korrekt ausgefüllte Datenschutzerklärung auf derselben Website/ App haben, für die Sie das Dokument mit den AGBs erstellen, ist es wahrscheinlich, dass Sie bereits einige der für das Feld „Anbieter der AGBs“ erforderlichen Identifikationsangaben eingegeben haben. Dies liegt daran, dass innerhalb des Generators das Feld des Anbieters und die zugehörigen Daten zwischen der Datenschutzerklärung und den AGBs ausgetauscht werden.
Da die AGBs jedoch auch zusätzliche branchen- oder länderspezifische Anforderungen haben können, empfehlen wir Ihnen dringend die folgenden Aspekte sorgfältig zu lesen.

Folgende Informationen werden am häufigsten benötigt (weitere länderspezifische Informationen finden Sie im anschließenden Bereich):

  • Die Identität des Anbieters, einschließlich des rechtlichen Handelsstatus, falls zutreffend. Dies muss der rechtsgültige Name des Anbieters sein, z.B. der eingetragene Handelsname des Anbieters.
  • Die Kontaktdaten des Anbieters. In der Regel E-Mail-Adresse, Telefonnummer und, falls vorhanden, andere Online-Kommunikationsmittel.
  • Die geographische Adresse des Geschäftssitzes des Anbieters. Dies kann die Adresse sein, an die der Verbraucher gegebenenfalls Beschwerden schicken oder gekaufte Produkte zurücksenden kann.
  • Maßgebliche Verhaltensregeln. Bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) sollte der Dienstleistungsanbieter relevante Verhaltensregeln und entsprechende Angaben zur elektronischen Einsichtnahme dieser Regeln festlegen. Wenn solche Verhaltensregeln für Unternehmensverträge (B2B) bestehen, sollten diese ebenfalls in ähnlicher Weise angegeben werden.

Da AGBs rechtsverbindliche Verträge sind, ist es wichtig, hier legitime Kontaktdaten anzugeben. Bedenken Sie auch, dass Kunden in vielen Fällen nach dem Verbraucherrecht in der Lage sein müssen, Sie im Bedarfsfall zu kontaktieren.

Länderspezifische Vorschriften

Bitte wenden Sie zusätzlich zu den obigen Angaben die folgenden Punkte an, wenn Sie in den unten aufgeführten Ländern ansässig sind.

Deutschland

Der Anbieter hat außerdem Folgendes anzugeben (falls zutreffend):

  • Die Identität des Geschäftsführers.
  • Die Identität der Vorstandsmitglieder.

Frankreich

Der Anbieter muss außerdem Folgendes angeben (falls zutreffend):

  • Den rechtlichen Status des Unternehmens.
  • Gegebenenfalls die Anzahl der Anträge an das Handels- und Unternehmensregister oder an das Stellenverzeichnis.
  • Falls das Unternehmen einem öffentlichen Autorisierungssystem unterliegt (z.B. für die Verwendung von digitaler Währung, Fernverkauf, Finanzdienstleistungen usw.), sind Name und Adresse der Behörde anzugeben, die diese Autorisierung erteilt.
  • Die Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, falls zutreffend.

Wenn das Unternehmen einem regulierten Beruf angehört, muss der Anbieter die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, sowie den Namen des Berufsverbandes angeben, in dem er eingeschrieben ist.

Zusätzlich müssen die Kontaktinformationen des Anbieters eine direkte Kommunikation ermöglichen.

Article 19 of the loi n° 2004-575 du 21 juin 2004 pour la confiance en l’économie numérique; article L.221-5 of the Consumer Code; article 1127-1 of the Civil code.

Italien

Der Anbieter muss außerdem Folgendes angeben (falls zutreffend):

  • Ob das Unternehmen der Leitung (Kontrolle) durch ein anderes Unternehmen unterliegt.
  • Das Handelsregister, in dem das Unternehmen eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer.
  • Steuerkennzeichen und Umsatzsteuernummer des Unternehmens.

Artikel 7 der Gesetzesverordnung Nr. 70/2003, Artikel 48 -1 und 49 des Verbrauchergesetzbuches.

Das Vereinigte Königreich

Der Anbieter muss ferner angeben:

  • Die Umsatzsteuernummer des Unternehmens.
  • Falls vorhanden, die Faxnummer.

Die Verbrauchervertragsverordnung 2013, das Datenschutzgesetz 1998 und das Menschenrechtsgesetz 1998 (auf Englisch).

Spanien

Der Anbieter muss außerdem Folgendes angeben (falls zutreffend):

  • Informationen über die Eintragung in das spanische Handelsregister (Registro Mercantil) oder die Eintragung in ein anderes öffentliches Register zu Zwecken des Erwerbs der Rechtsstellung oder der Werbung.
  • Falls dieser einem öffentlichen Autorisierungssystem unterliegen, den Namen der Behörde oder Aufsichtsbehörde, die für die Aufsicht zuständig ist.
  • Wenn das Mitglied eines regulierten Berufs (z.B. Rechtsanwalt) zugeordnet werden kann, muss der Eigentümer das Berufskollegium, die Kollegiumnummer, den offiziellen und akademischen Berufstitel, den Mitgliedstaat, in dem er seinen Beruf ausübt, sowie die anwendbaren Berufsregeln und die Art und Weise des Zugangs zu ihnen angeben.
  • Die Steueridentifikationsnummer – Spanisch CIF (Certificado de Identificación Fiscal).

Article 10, Ley 34/2002, of the 11th of July, de servicios de la sociedad de la información y de comercio electrónico

Belgien

Der Anbieter muss außerdem Folgendes angeben (falls zutreffend):

  • Die Identität des Unternehmens
  • Die Nummer der Banque Carrefour des Entreprises (BCE). Die BCE ist das belgische Handelsregister.
  • Der Handelsname des Unternehmens

Volet VI “Pratiques du marché et protection du consommateur” of the Belgian Code of Economy, 31st of May 2014.

Die USA

  • Die UETA enthält keine Checkliste mit Informationen, die vor dem Abschluss von Verträgen erforderlich sind, elektronische Verträge werden einfach einem schriftlichen Vertrag gleichgestellt.

The Uniform Electronic Transaction Act is a United States Uniform Act, adopted by 47 states, Washington, New York and Illinois have other similar legislation.

Siehe auch