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Die neuen AGB von Zoom: Ein genauerer Blick auf Datenschutzbedenken und KI-Training

Zoom, die weltweit bekannte Plattform für Videokonferenzen, hat vor kurzem seine AGB aktualisiert, was bei Nutzern und Datenschutzexperten gleichermaßen Besorgnis und Diskussionen ausgelöst hat. 

Auf den ersten Blick deuteten die Modifikationen auf eine beunruhigende Möglichkeit hin:dass Zoom KI nutzen könnte, um Audio, Gesichtsbewegungen und sogar private Gespräche ohne jegliche Einschränkungen zu analysieren.

Erste Gegenreaktion und Klärung

Die Änderungen an den AGB von Zoom lösten sofort eine Welle von Gegenreaktionen aus, vor allem weil es zunächst so aussah, als ob es keine Möglichkeit gäbe, sich gegen diese Datennutzung zu entscheiden. 

Der Aufschrei war so groß, dass Zoom reagieren musste. In einem Blogartikel stellte das Unternehmen klar, dass es keine Audio-, Video- oder Chat-Inhalte für das Training von KI-Modellen verwenden würde, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Kunden einzuholen.

Die Datentypen verstehen

Zoom kann zwei verschiedene Kategorien von Daten erheben:

  1. Vom Dienst generierte Daten: Dazu gehören Benutzerstandorte, Interaktionsfunktionen und andere nicht-inhaltliche Daten. Die neuen AGB schlagen vor, dass diese Art von Daten ohne zusätzliche Einwilligung für das KI-Training verwendet werden können.
  2. Kundeninhalt: Dazu gehören auch nutzergenerierte Daten wie Audio- und Chatprotokolle. 

Einwilligung der Nutzer und mögliche Probleme mit dem Datenschutz

Zoom hat klargestellt, dass es Videoanrufe und Chatprotokolle für das KI-Training verwenden kann, allerdings nur, wenn die Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde.

Wenn der Gastgeber eines Meetings der Weitergabe von Daten zustimmt, müssen natürlich auch alle Teilnehmer ihre Daten weitergeben, wenn sie an dem Gespräch teilnehmen, was zu erheblichen Datenschutzproblemen führen kann.

Bedenken der Datenschutzbefürworter

Für die Datenschutzbefürworter ist die Weitläufigkeit der AGB von Zoom problematisch. Sie befürchten, dass das Unternehmen bei verschiedenen KI-Projekten Absichten verfolgt, die über die öffentlich erklärten Ziele der Sitzungszusammenfassungen hinausgehen. Da die Welt immer mehr auf virtuelle Kommunikation angewiesen ist, wird die Klarheit und Transparenz solcher AGB immer wichtiger.

Änderungen der AGB von Zoom

Im März 2023 hat Zoom seine AGB geändert, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse an den Inhalten auf der Plattform zu schaffen. Hier ist eine Übersicht:

  • Abschnitt 10.1: Die Kunden besitzen und kontrollieren ihre Video-, Audio- und Chat-Inhalte. Zoom kann es für Mehrwertdienste nutzen, aber das Eigentum bleibt bei den Kunden.
  • Abschnitt 10.2: Vom Dienst generierte Daten wie Telemetrie- und Diagnoseinformationen werden als Daten von Zoom betrachtet und können zur Verbesserung der Nutzererfahrung verwendet werden.
  • Abschnitt 10.4: Dieser Abschnitt stellt sicher, dass Zoom Mehrwertdienste (z.B. Aufzeichnungen von Meetings) anbieten kann, ohne dass die Nutzungsrechte in Frage gestellt werden, und gleichzeitig die Eigentumsrechte des Kunden respektiert. Für KI betont Zoom, dass es keine Inhalte ohne Einwilligung für Trainingszwecke verwendet.

Datenschutzexperten weiterhin besorgt

Trotz der Klarstellung von Zoom warnen Datenschutzexperten weiterhin davor, dass die aktualisierten AGB das Unternehmen nicht unbedingt daran hindern, Kundendaten für das KI-Training zu nutzen. Die Ungenauigkeit der AGB ist nach wie vor alarmierend und wirft Fragen über den Umfang der Datennutzung und den Schutz der Privatsphäre bei virtuellen Meetings auf.

Die aktuellen Änderungen der AGB von Zoom haben eine Flut von Datenschutzbedenken, Fragen und anhaltenden Debatten ausgelöst. 

Obwohl das Unternehmen versucht hat, Klarheit zu schaffen, bleiben Unklarheiten, die auf das ständige Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt und der Privatsphäre der Nutzer hinweisen. 

Die Situation unterstreicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und eines soliden Schutzes der Privatsphäre, insbesondere in einer Zeit, in der unser virtuelles Leben genauso wichtig wird wie unser physisches. Wie Zoom in dieser komplexen Landschaft weiter navigieren wird, wird sich noch zeigen, aber eines ist klar: Die Diskussion um Datenschutz, Einwilligung und KI-Training ist noch lange nicht vorbei.

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