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Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU: Ausweitung auf die Schweiz

Google intensiviert seine Bemühungen, seine Nutzer in der Schweiz mit der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU in Einklang zu bringen. Die Richtlinie, die erstmals 2015 eingeführt und dann 2018 aktualisiert wurde, um der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen, hat wesentlich dazu beigetragen, die Verpflichtungen der Werbe- und Analysenutzer von Google in der EU und im Vereinigten Königreich zu verdeutlichen.

Ab dem 31. Juli 2024 erweitert Google die Anwendung seiner Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Nutzer in der Schweiz werden auch von dieser Richtlinie betroffen sein.

Was dies für Werbetreibende bedeutet:

👉 Wenn Sie ein Werbetreibender sind, beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Änderungen:
  • Nutzereinwilligung erforderlich: Werbetreibende müssen die Einwilligung von Schweizer Nutzern zur Verwendung von Cookies oder zur lokalen Speicherung einholen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Verwendung personenbezogener Daten: Werbetreibende müssen die Einwilligung von Nutzern zur Erfassung, Weitergabe und Verwendung personenbezogener Daten einholen, wenn sie diese zur Anzeigenpersonalisierung in der Schweiz nutzen möchten.

Diese Anpassungen stellen sicher, dass die Privatsphäre der Nutzer gewahrt bleibt und dass lokale Gesetze bei der Verarbeitung von Daten eingehalten werden. Wir empfehlen Werbetreibenden daher dringend, ihre Verfahren zu überprüfen, ihre Einwilligungsmechanismen zu aktualisieren und sich auf die Einhaltung dieser Anforderungen vorzubereiten. 

Compliance und Konsequenzen:

Werbetreibende sind dazu verpflichtet:
  1. rechtsgültige Einwilligungen der Endnutzer zur Verwendung von Cookies und personenbezogenen Daten einzuholen;
  2. Aufzeichnungen über diese Einwilligungen zu führen;
  3. Endnutzern klare Beschreibungen zu geben, wie sie ihre Einwilligung widerrufen können;
  4. alle an der Erfassung, dem Erhalt oder der Verwendung von personenbezogenen Daten beteiligten Parteien deutlich zu identifizieren.

Stellen Sie sicher, dass diese Schritte eingehalten werden, um Unterbrechungen bei der Verwendung der Analyse- und Werbe-Tools von Google zu vermeiden. Google hat zwar noch nicht ausdrücklich die Sperrung von Konten festgelegt, gibt jedoch die Erweiterung der Einwilligungsanforderungen bekannt. 

Compliance-Anforderungen für Produkte Dritter

Es ist wichtig, sich darüber zu beraten, wie personenbezogene Daten bei der Verwendung von Google-Produkten verwaltet werden, die auf anderen Websites, Apps oder Produkten integriert oder verwendet werden müssen. Sie müssen sicherstellen, dass Googles Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU befolgt wird, wenn personenbezogene Informationen von Endnutzern über diese Produkte Dritter an Google weitergegeben werden.

Insbesondere müssen Sie in wirtschaftlich vertretbarem Umfang Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Anbieter und Betreiber dieser Produkte Dritter die erforderlichen Verfahren einhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie, Ihre Partner oder Ihre Kunden diese Produkte Dritter nicht direkt betreiben und wenn die Betreiber nicht bereits ein Google-Produkt verwenden, das diese Richtlinie integriert.

Keine Auswirkungen auf andere Google-Produkte

Bitte beachten Sie, dass andere Google-Dienste, einschließlich Google Workspace oder Cloud Identity, von dieser Änderung nicht betroffen sind. Diese Änderung betrifft ausschließlich die Analyse- und Werbeprodukte von Google.

So können Sie die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten

Nutzern wird empfohlen, eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform bzw. CMP) zu verwenden. 

Zum Glück für Sie ist unsere CMP mit dem Google Consent Mode integriert und so konzipiert, dass die erforderlichen Einwilligungssignale automatisch übermittelt werden, was das Compliance-Verfahren für Werbetreibende und Publisher vereinfacht.

Halten Sie die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein

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