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Die FAQ der österreichischen Datenschutzbehörde zum Thema Cookies und Datenschutz

Dieser Leitfaden basiert auf den FAQ der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB). Er soll Klarheit und Orientierungshilfe zu verschiedenen Aspekten der Cookie-Nutzung bieten, von der grundlegenden Definition bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die ihre Verwendung regeln, und von den Einzelheiten der Einholung der Einwilligung bis hin zu den Verantwortlichkeiten von Websitebetreibern. 

Ganz gleich, ob Sie Anbieter einer Website sind, sich generell für Datenschutz interessieren oder einfach nur ein neugieriger Internetnutzer sind, dieser Leitfaden bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die Welt der Cookies und des digitalen Datenschutzes im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung und der Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Die FAQ enthalten insbesondere Informationen zu folgenden Aspekten:

  1. generelle Erläuterung dazu, was Cookies sind und ob sie als personenbezogene Daten gelten;
  2. die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von Cookies;
  3. die Notwendigkeit der Anzeige von Cookie-Bannern auf Websites;
  4. eine Erklärung zu Cookies, die aus technischen Gründen unerlässlich sind;
  5. die Vorgabe, dass der „Zustimmen“-Button eine bestimmte Farbe haben muss;
  6. die Gestaltungsrichtlinien für Cookie-Banner, um eine gültige Einwilligung einzuholen;
  7. die Informationspflicht gegenüber Nutzern, dass auf einer Website Cookies eingesetzt werden;
  8. die Zulässigkeit der Anwendung von Standards der Werbebranche oder „Cookie Consent Tools“ bei der Gestaltung von Cookie-Bannern;
  9. die Entscheidung, wer für den Datenschutz verantwortlich ist, wenn Cookies auf einer Website eingesetzt werden;
  10. die Rechtmäßigkeit des „Pay or okay“-Ansatzes für Cookies.

Dieser Leitfaden vereinfacht die Komplexität von Cookies und Datenschutz. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren 👇

1. Was genau sind Cookies?

Einfach ausgedrückt, sind Cookies Datenspeicher, die aus einem Namen (oder Schlüssel) und einem Wert bestehen. Wenn Sie eine Website besuchen, kann der Server Cookies senden, die auf Ihrem Gerät oder in Ihrem Browser gespeichert werden. Diese werden von modernen Browsern verwaltet und bei jedem Seitenbesuch an den Server zurückgesendet. Es gibt verschiedene Arten von Cookies, z. B. Sitzungscookies oder dauerhafte Cookies, und sie können nach dem Definitionsbereich kategorisiert werden, zu dem sie gehören (z. B. First-Party- oder Third-Party-Cookies).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Cookies ohne Einwilligung nur dann gesetzt werden können, wenn sie für die Bereitstellung eines vom Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes erforderlich sind. Für alle anderen Cookies ist eine Einwilligung erforderlich. Es ist äußerst wichtig, nicht unbedingt erforderliche Cookies erst dann zu setzen, wenn Sie diese Einwilligung erhalten haben.

3. Beschwerde über den unzulässigen Einsatz von Cookies

Sie können eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen, wenn Cookies zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO führen.

4. Sind Cookies personenbezogene Daten?

Cookies werden nicht per se als personenbezogene Daten oder nicht-personenbezogene Daten klassifiziert. Es kommt darauf an, welche Informationen sie enthalten und wie diese Informationen miteinander kombiniert werden. So handelt es sich beispielsweise bei einem Cookie, das Ihre Sprachpräferenz auf einer Website speichert, nicht um personenbezogene Daten, es sei denn, sie sind mit Ihrer Person verknüpft.

5. Wann sind Cookies „technisch erforderlich“?

Für technisch erforderliche Cookies wird keine Einwilligung des Nutzers benötigt. Diese Cookies sind für Dienste wie die Sitzungsverwaltung, Formulareingaben oder die Speicherung des Einwilligungsstatus unerlässlich. Allerdings ist für Dienste, die das Nutzerverhalten über verschiedene Websites oder Geräte hinweg verfolgen, eine Einwilligung erforderlich.

6. Was ist ein Cookie-Banner, und ist es erforderlich?

Ein Cookie-Banner wird auf einer Website eingeblendet, um die Einwilligung zum Setzen von Cookies einzuholen. Sie benötigen ein Cookie-Banner, wenn Ihre Website nicht unbedingt erforderliche Cookies verwendet.

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Unsere Cookie-Banner-Lösung hält sich akribisch an die unumgänglichen Vorgaben. Sie garantiert:

  • dass ohne Einwilligung keine nicht erforderlichen Cookies gesetzt werden, 
  • klare und informierte Einwilligungsmechanismen, keine vorausgewählten Optionen und 
  • ein müheloses Verfahren für die Erteilung und den Widerruf der Einwilligung. 

Wir legen Wert auf Transparenz und Benutzerfreundlichkeit und stellen sicher, dass die Verweigerung der Einwilligung genauso einfach ist wie die Erteilung, ohne subtilen Druck oder unfaire Anreize. 

Vertrauen Sie unserer Lösung für eine konforme, benutzerfreundliche Cookie-Verwaltung. Erkunden Sie die Effektivität unseres Cookie-Banners →

7. Wirksame Einwilligung und Cookie-Banner

Die Gestaltung eines Cookie-Banners sollte eine klare, freiwillige und informierte Einwilligung ermöglichen. Es sollte genauso einfach sein, die Einwilligung zu verweigern, wie sie zu erteilen, ohne unlautere Praktiken und ohne vorausgewählte Kontrollkästchen.

8. Unterschiedliche Farben für Buttons in Cookie-Bannern

Es ist zwar keine bestimmte Farbe für Einwilligungs-Buttons vorgeschrieben, sie sollten jedoch so gestaltet sein, dass sie gut sichtbar und gleichermaßen hervorgehoben sind.

9. Das „Pay or okay“-Modell

Im Zusammenhang mit dem „Pay or okay“-System hat die DSB die ersten klaren Leitlinien vorgelegt. Die DSB akzeptiert die Verwendung einer Cookie-Wall unter bestimmten Bedingungen: 

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  • strikte Einhaltung aller Datenschutzgesetze,
  • es muss eine detaillierte Einwilligung eingeholt werden,
  • die Nutzung ist auf private Einrichtungen beschränkt,
  • keine Exklusivität bei Inhalten oder Diensten, 
  • das Unternehmen darf keine Monopol- oder monopolnahe Stellung auf dem Markt innehaben,
  • die Zahlungsoption muss zu einem realistischen Preis angeboten werden und 
  • es darf keine Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke erfolgen, wenn die Bezahloption genutzt wird.
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Was unter dem „Pay or okay“-Modell zu verstehen ist 

Das „Pay or okay“-Modell bietet Website-Besuchern eine besondere Wahlmöglichkeit: entweder für den Zugriff auf Inhalte zu zahlen oder in Cookies einzuwilligen. Dieser Ansatz muss sich streng an die Datenschutzgesetze halten und auf faire und angemessene Weise umgesetzt werden. 

Weitere Informationen zum „Pay or okay“-Modell finden Sie in unserem Artikel Simplifying Cookie Consent: The European Commission’s Approach hier →

10. Informationspflicht gegenüber Besuchern, dass Cookies eingesetzt werden

Besucher müssen über die Verwendung von technischen Cookies informiert werden, unabhängig davon, ob diese Cookies personenbezogene Daten verarbeiten oder nicht, wie in den Leitlinien dargelegt.

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Bleiben Sie mit Cookie-Richtlinien konform: Unsere Lösung hilft Ihnen dabei

Es ist äußerst wichtig, dass Anbieter von Websites ihre Besucher über die Verwendung von Cookies informieren, insbesondere über nicht unbedingt erforderliche Cookies. Diese Transparenz ist nicht nur gute Praxis, sondern gesetzlich vorgeschrieben

Wenn Ihre Website irgendeine Art von Cookies verwendet, benötigen Sie sehr wahrscheinlich eine Cookie-Richtlinie. Suchen Sie nach einer effektiven Methode, um Ihre Cookie-Richtlinie zu kommunizieren und rechtskonformes Vorgehen zu gewährleisten? Hier erfahren Sie mehr →

11. Erfüllung der Informationspflichten für den Einsatz von Cookies

Stellen Sie auf der ersten Ebene wichtige Informationen bereit, z. B. in einem Cookie-Banner, und detaillierte Erläuterungen, z. B. in einer Datenschutzerklärung. Dazu gehören die Identität des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung und die Methoden zum Widerruf.

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Erstellen Sie mit iubenda eine umfassende Datenschutzerklärung

Die Einhaltung der Informationspflichten für den Einsatz von Cookies ist ein wichtiger Aspekt der Websiteverwaltung. Dazu gehört, dass Sie in Ihrer Datenschutzerklärung ausführliche Informationen bereitstellen. 

Die Tools von iubenda helfen Ihnen bei der Erstellung einer gründlichen und rechtskonformen Datenschutzerklärung, welche die notwendigen Elemente wie die Identität des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die rechtlichen Grundlagen und die Methoden für den Widerruf der Einwilligung abdeckt. 

iubenda hilft Ihnen dabei, eine solide Datenschutzerklärung zu erstellen. Hier erfahren Sie mehr dazu →

12. Anwendung von Branchenstandards oder „Cookie Consent Tools“

Diese können angewendet werden, Sie müssen jedoch sicherstellen, dass sie den Datenschutzgesetzen entsprechen. Wenden Sie sie nicht unhinterfragt an.

13. Verantwortlichkeit für Cookies auf Ihrer Website

Wenn Sie sich für den Einsatz von Cookies auf Ihrer Website entscheiden, gelten Sie als für die Datenverarbeitung verantwortlich, insbesondere wenn es um personenbezogene Daten geht.

Compliance mit Leichtigkeit sicherstellen

Wenn Sie oder Ihre Nutzer in Österreich ansässig sind, fügen Sie einfach Österreich in den Standorteinstellungen Ihres Cookie-Banners hinzu

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