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Facebooks Tracking-Pixel in Europa: rechtswidrig oder missverstanden? Wir haben bei Facebook nachgefragt

Das Europäisches Zentrum für digitale Rechte (NOYB) hat kürzlich das Ergebnis der 101 von NOYB eingereichten Beschwerden bekanntgegeben: Gemäß der Entscheidung einer europäischen Datenschutzbehörde verstoßen Facebooks Tracking-Pixel und Facebooks Login-Tool gegen die DSGVO. Die offizielle Pressemitteilung von NOYB finden Sie hier. Zudem haben wir die betroffene Partei, Meta, um Feedback gebeten.

🗞 Das Neueste zur Verwendung von Facebooks Tracking-Pixel in Europa

Die Entscheidung: 
Eine der europäischen Datenschutzbehörden, die österreichische Datenschutzbehörde (DSB), hat befunden, dass Facebooks Tracking-Pixel gegen die DSGVO und gegen das sogenannte „Schrems II“-Urteil zu transatlantischen Datentransfers verstößt. Die Entscheidung erging in Erwiderung auf eine der von NOYB eingereichten 101 Beschwerden und bezieht sich auf die Verwendung von Metas Tracking-Tools durch ein Online-Nachrichtenportal am 12. August 2020.

Folgen der Entscheidung: 
Die betreffende Website hatte zwar die Verwendung von Facebooks Tracking-Pixel und Facebooks Login-Tool kurz nach Einreichung der Beschwerde eingestellt, der Gesetzesverstoß lag jedoch bereits vor. Die ergangene Entscheidung hat unter Umständen Auswirkungen für zahlreiche weitere Websites und möglicherweise für jede Website in Europa, die Facebooks Tracking-Pixel verwendet. Nachdem die Dienste von Facebook, die personenbezogene Daten verarbeiten (welche dann in die USA übermittelt werden), in großem Umfang genutzt werden, ist zu davon auszugehen, dass die Entscheidung ein weitreichendes Nachspiel haben wird.

Geldbußen: 
Trotz der Entscheidung der österreichischen DSB, dass Facebooks Tracking-Pixel gegen die DSGVO verstößt, wurden keine Geldbußen verhängt.

🗣 Was hat Facebook dazu zu sagen?

Wir hatten Gelegenheit, die Ansicht von Facebook zu dieser Sache einzuholen. Facebook äußerte sich dazu wie folgt: 

„Wir stimmen zwar mit den Schlussfolgerungen der österreichischen DSB über die historische Verwendung unserer Tools nicht überein, es muss jedoch angemerkt werden, dass es sich dabei um die Verwendung durch eine einzelne Website an einem bestimmten Tag (12. August 2020) handelt. Seitdem gab es erhebliche Änderungen an US- und EU-Gesetzen und unsere Nutzungsbedingungen für Facebook Business-Tools haben sich seit der Einreichung der Beschwerde ebenfalls geändert. Es wurden keine konkreten Feststellungen zu den derzeitigen Praktiken von Meta oder dem derzeit von Meta eingesetzten Transfermechanismus getroffen. Es steht Werbetreibenden daher frei, die Business-Tools weiterhin zu nutzen.“

Neue Standardvertragsklauseln:

Im Zuge der Änderungen an den Nutzungsbedingungen für Facebook Business-Tools wurden von Facebook neue Standardvertragsklauseln eingeführt.

„Wir haben neue Standardvertragsklauseln festgelegt, auf die in unserem Vertragszusatz für die Übermittlung europäischer Daten hingewiesen wird. Für die von Werbetreibenden kontrollierten personenbezogenen Daten, die von Meta Platforms Ireland Limited als Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, macht Meta Platforms Irland Limited von Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln Gebrauch, die speziell auf Datenübermittlungen von einem Auftragsverarbeiter an einen Unterauftragsverarbeiter ausgerichtet sind. Zwischen Meta Platforms Ireland Limited (als exportierendem Auftragsverarbeiter) und Meta Platforms, Inc. (als importierendem Unterauftragsverarbeiter) wurden Standardvertragsklauseln vereinbart, um die Übermittlung der von Werbetreibenden kontrollierten personenbezogenen Daten abzudecken. Weitere Informationen zu internationalen Datentransfers und den bestehenden Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen, um die personenbezogenen Informationen von Nutzern zu schützen, wenn sie die Werbungs- und Erfolgsmessungsdienste von Meta in Anspruch nehmen, sind in unserem Leitfaden „International data transfers: Safeguards for our advertising and measurement technologies“ zu finden. Abschnitt 1.4 betrifft insbesondere Behördenanfragen nach Nutzerdaten. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Transparenzbericht und in unseren FAQs zu diesem Thema.

Das EU-US Data Privacy Framework (DPF):

Facebook merkte zudem an, dass es sich bei diesem Fall um die Folge eines Widerspruchs zwischen EU- und US-Recht handelt, welcher gegenwärtig einer Lösung zugeführt wird, und hob hervor, dass der von der EU-Kommission im Dezember veröffentlichte Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss

zusätzliche Sicherheit für die langfristige Stabilität des transatlantischen Handels bietet und einen wichtigen Meilenstein für Tausende von Unternehmen in der EU und den USA darstellt, die auf internationale Datenübermittlungen angewiesen sind, um Menschen und Gesellschaften in Verbindung zu halten. Wir sehen den weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Annahme dieser Angemessenheitsentscheidung mit Interesse entgegen.

Kann ich Facebooks Tracking-Pixel noch verwenden?

Die Entscheidung wurde zwar von einer bestimmten europäischen Datenschutzbehörde in Bezug auf Metas Verwendung von Tracking-Technologien auf Facebook erlassen, ist jedoch maßgeblich, da hierdurch ein Präzedenzfall begründet wurde.

Letztlich muss jedes Unternehmen daher gegenwärtig selbst entscheiden, ob es Facebooks Tracking-Pixel weiterhin verwenden möchte, während wir darauf warten, dass sich die EU und die USA über das EU-US Data Privacy Framework einig werden.

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In der Zwischenzeit

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