Der Digital Millennium Copyright Act (“DMCA”) gilt, wenn Sie in den USA ansässig sind.
Der DMCA sieht für Online-Dienstanbieter eine Haftungsbeschränkung (‘safe harbour’) für Urheberrechtsverletzungen vor. Um den Schutz der Safe Harbor-Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Arten von Dienstanbietern – z. B. solche, die es Nutzern gestatten, Inhalte in ihre Systeme einzustellen oder zu speichern, Suchmaschinen, Verzeichnisse und andere Instrumente zur Auffindung von Informationen – einen Beauftragten (“Copyright Agent”) benennen, der Meldungen über vermeintliche Urheberrechtsverletzungen entgegennimmt.
Um einen Beauftragten zu benennen, muss ein Dienstanbieter:
Der Dienstanbieter muss außerdem sicherstellen, dass diese Informationen aktuell sind.
Bitte beachten Sie, dass die fehlende Registrierung des Copyright-Agenten über das Online-System (verfügbar unter https://dmca.copyright.gov/osp/login.html) zum Verlust des DMCA-Safe-Harbor-Schutzes führt. Darüber hinaus führt das Unterlassen der regelmäßigen Erneuerung der Online-Registrierung des benannten Beauftragten alle drei Jahre zum Verlust des DMCA-Safe-Harbor-Schutzes.
Diese Klausel beschreibt das vorgeschriebene Verfahren zur Einreichung einer Urheberrechtsbeschwerde (“copyright complaint”) im Rahmen des DMCA.