Seit dem 31. März 2021 hat die französische Datenschutzbehörde (die „CNIL“) eine erste Welle von Untersuchungen durchgeführt, um aktiv zu prüfen, ob Websites und Apps die französischen Vorgaben für die Einwilligung in Cookies einhalten. Mindestens zwanzig Unternehmen haben einen Urteilsentwurf erhalten, der zu Geldstrafen führen kann, wenn nicht innerhalb eines Monats geeignete Maßnahmen zur Einhaltung getroffen werden. Weitere Prüfungen werden in den kommenden Monaten erwartet.
Wir haben die folgende kurze Liste erstellt, um Ihnen zu helfen, diese Anforderungen zu verstehen und sie mit minimalem Aufwand zu erfüllen.
Sind Sie oder Ihre Nutzer in Frankreich ansässig? Dann gelten für Sie die Anforderungen der CNIL.
Die 5 wichtigsten Fakten über die französischen Cookie-Einwilligungsrichtlinien und wie iubenda Ihnen helfen kann.
Sie müssen Ihren Nutzern die freie Wahl lassen, ob sie ihre Einwilligung zu Cookies geben oder verweigern wollen. Beide Wahlmöglichkeiten müssen gleichermaßen deutlich erkennbar sein, und die Nutzer sollten nicht unter Druck gesetzt werden, ihre Einwilligung zu geben. Ihr Cookie-Banner muss daher BEIDE Buttons „Annehmen“ und „Ablehnen“ enthalten.
Sie benötigen dazu die Privacy Controls and Cookie Solution von iubenda:
Alle Drittanbieter, deren Cookies auf einer Einwilligung basieren, müssen in Ihrer Cookie-Richtlinie einzeln erwähnt werden und es müssen auch Links zu der Datenschutzerklärung und den Cookie-Richtlinien dieser Unternehmen enthalten sein.
Sie müssen den Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von iubenda verwenden:
Nutzer sollten nicht zu oft aufgefordert werden, ihre Einwilligungsentscheidungen zu treffen. Daher ist die CNIL der Ansicht, dass unabhängig davon, ob ein Nutzer seine Einwilligung zu Cookies gegeben oder verweigert hat, eine solche Entscheidung 6 Monate lang gespeichert werden sollte, bevor der Nutzer erneut gefragt wird.
Die 6-Monats-Frist gilt als bewährte Praxis und nicht als zwingende Voraussetzung.
Sie müssen die Kategorien der von Ihnen verwendeten Cookies (Erforderlich, Funktionalität, Nutzererfahrung, Erfolgsmessung und/oder Marketing) auf der ersten Ebene Ihres Cookie-Banners aufführen.
Passen Sie den Inhalt des Banners in der „Erweiterten Ansicht“ des Konfigurators an (mehr Infos in unserer Anleitung für Fortgeschrittene) und geben Sie die Kategorien der Cookies an, die Sie verwenden. Bitte beachten Sie, dass wir sehr bald eine 1-Klick-Option veröffentlichen werden, mit der Sie diese Anforderung nahtlos erfüllen können.
Die CNIL plant die Veröffentlichung einer Liste von Analysetools, die keine Einwilligung erfordern, nach französischem Recht. Diese Analysetools und die damit verbundenen Cookies sind von den oben genannten Einwilligungsanforderungen ausgenommen.
Wenn Sie iubenda nutzen und unseren Newsletter abonniert haben, brauchen Sie nur auf unsere E-Mail mit der Liste der Analysetools zu warten, die nach französischem Recht keine Einwilligung erfordern. Wir werden Sie informieren, sobald die CNIL diese Liste publiziert.
Die CNIL verlangt, dass Websites eine Möglichkeit bieten, die Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen.
Wir bieten die Möglichkeit, ein Widget auf Ihrer Website zu installieren. Unsere Standardformulierung informiert den Nutzer über sein Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Dann müssen Sie nur noch überprüfen, ob Ihre Konfiguration entsprechend unserer obigen Anleitung angepasst ist.
Nutzen Sie unseren Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien und unsere Privacy Controls and Cookie Solution, um Ihre Cookie-Richtlinie und Ihr Cookie-Banner zu erstellen und diese Anforderungen an die Cookie-Einwilligung einfach zu erfüllen.
Sehen Sie sich auch unser Cheatsheet zur Cookie-Einwilligung, um einen klaren Überblick über die französischen Cookie-Einwilligungsbestimmungen zu erhalten. Fragen Sie sich, ob die Vorschriften in Frankreich strenger sind als in anderen Ländern? Auch das können Sie herausfinden.