Seit dem 22. Januar 2019 hat Google seinen Vertragspartner aller Dienste, für Nutzer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, von Google LLC auf Google Ireland Limited umgestellt.
Hier finden Sie ausgewählte Abschnitte der von Google gesendeten Benachrichtigungs-E-Mail.
Sehr geehrter Administrator,
Mit dieser E-Mail möchten wir Sie über Änderungen unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Endnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz informieren, die möglicherweise Auswirkungen auf Nutzer in Ihrer Domain haben und von diesen festgestellt werden könnten [geschwärzt], wenn Ihre Nutzer auf einige der Google-Zusatzdienste zugreifen. . . Für Nutzer in Ihrer Domain, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz ansässig sind, werden ab dem 22. Januar 2019 Dienste, die im Rahmen der Nutzungsbedingungen für Endnutzer angeboten werden, von Google Ireland Limited anstelle von Google LLC bereitgestellt. . . Darüber hinaus aktualisieren wir die Datenschutzerklärung von Google für die Zusatz-Dienste. Die neuen Bestimmungen legen fest, dass Google Ireland Limited der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist und somit für die Informationen dieser Nutzer und die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich ist (sofern in einer dienstspezifischen Datenschutzerklärung nicht anders angegeben).
(Übersetzt aus dem Englischen)
Sie können die aktualisierten Bedingungen von Google hier lesen.
Diese Änderungen können auf Sie zutreffen, wenn Sie oder einer Ihrer Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz ansässig sind.
*Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Nutzer aus dem EWR oder der Schweiz einbeziehen könnten, ist es am besten, auf der sicheren Seite zu sein und davon auszugehen, dass dies auch auf Sie zutrifft.
Wie oben zitiert, gelten die Änderungen von Google automatisch für alle Ihre im EWR und in der Schweiz ansässigen Nutzer, unabhängig davon, wo Sie ansässig sind.
Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, Drittanbieter-Auftragsverarbeiter korrekt zu identifizieren empfehlen wir Ihnen dringend, die Klauseln in Ihren Dokumenten, die sich auf betroffene Google Dienste beziehen, zu aktualisieren und „Google Ireland Limited“ aufzunehmen.
Wenn Sie außerhalb Europas ansässig sind und Nutzer sowohl außerhalb des EWR als auch innerhalb des EWR und der Schweiz haben, sollten Sie erwägen, sowohl „Google Ireland Limited“ als auch „Google LLC“ mit der unten beschriebenen Methode hinzuzufügen.
Zum Bearbeiten gehen Sie einfach zu dem entsprechenden Bereich der Website in Ihrem iubenda-Dashboard und klicken Sie auf den Button „Bearbeiten“ für Ihre Datenschutzerklärung.
Klicken Sie anschließend auf den Stift-Icon des Dienstes, den Sie bearbeiten möchten, und klicken Sie einfach in das Feld „Wählen Sie die Region“, um die Informationen zu aktualisieren.
Klicken Sie auf „Speichern und Schließen“ und schon sind Sie fertig.
Wenn Sie eine Cookie-Richtlinie verwenden, die von iubenda generiert wurde (Pro-Feature), wird Ihre Cookie-Richtlinie automatisch aktualisiert, um die Änderungen in Ihrer Datenschutzerklärung widerzuspiegeln
Wenn Sie eine extern erstellte Cookie-Richtlinie verwenden, müssen Sie möglicherweise für die manuelle Aktualisierung der relevanten Informationen eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.