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Wie wirkt sich die jüngste Geldstrafe von Meta auf personalisierte Facebook-Anzeigen aus?

📢 WICHTIGE NEUIGKEIT: NORWEGEN VERBIETET VORÜBERGEHEND VERHALTENSBEZOGENE WERBUNG AUF FACEBOOK UND INSTAGRAM 🚫

Angesichts der kürzlich von der irischen Datenschutzkommission verhängten Geldbußen hat die norwegische Datenschutzbehörde entschiedene Maßnahmen gegen Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, ergriffen. Ab dem 4. August werden Nutzer in Norwegen nicht mehr von personalisierten Anzeigen auf diesen Plattformen betroffen sein, da die Behörde ein vorübergehendes Verbot von mindestens drei Monaten angeordnet hat.

Dies ist ein wichtiger Schritt der norwegischen Behörden zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer und zur Eindämmung aufdringlicher Werbepraktiken. Während des Verbotszeitraums muss Meta die Anzeige von verhaltensbezogener Werbung einstellen, um sicherzustellen, dass die Daten norwegischer Nutzer nicht für zielgerichtete Werbung genutzt werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden, denn wir beobachten die Entwicklungen rund um diese vorübergehende Einschränkung genau.

Am 4. Januar verhängte die Datenschutzkommission von Irland eine Geldstrafe gegen Meta Ireland insgesamt 390 Millionen Euro: 210 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit seinem Facebook-Dienst und 180 Millionen Euro für Verstöße im Zusammenhang mit seinem Instagram-Dienst. 

Der Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Verarbeitung von Meta auf der Grundlage eines “Vertrags” für personalisierte Werbung nicht mit der DSGVO vereinbar ist.

Jetzt fragen sich alle: Werden sich die Meta-Plattformen ändern? Und wie wird sich das auf die personalisierten Facebook-Anzeigen auswirken?

Facebook personalized ads, fine to Meta

390 Millionen Euro Meta-Bußgeld: ein wenig Hintergrundwissen

Als die DSGVO im Mai 2018 in Kraft trat, beschloss Facebook, eine Einwilligungsklausel in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen.

📌 Nach der DSGVO kann eine Organisation personenbezogene Daten verarbeiten, wenn die Verarbeitung “für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist”.

Auf diese Weise wurde die Einwilligung Teil des Vertrags, und es galten nicht mehr die Gesetze für die Einwilligung, sondern nur noch die Vertragsgesetze. Dies galt auch für komplexere Arten der Verarbeitung, wie etwa verhaltensbezogene Werbung.

Aus diesem Grund reichte NOYB drei Beschwerden gegen Facebook, Instagram und Whatsapp (Unternehmen, die Meta gehören) ein. Laut Meta hat die irische Datenschutzbehörde dem Unternehmen jedoch erlaubt, sich bei der Verarbeitung auf die Vertragsgrundlage zu stützen.

Am 6. Dezember 2022 nahm der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) drei Streitbeilegungsentscheidungen zu Meta an und hob die irische Datenschutzbehörde auf, indem er feststellte, dass die Einwilligung ein separater Aspekt ist und die Nutzer Ja oder Nein zur Verwendung ihrer Daten sagen müssen.

Am 4. Januar 2023 fällte die irische Datenschutzkommission das endgültige Urteil: Die Verarbeitung auf der Grundlage eines Vertrags ist nicht GDPR-konform und belegte Meta mit einer Geldstrafe von 390 Millionen Euro.

Was bedeutet dieses neue Bußgeld für Meta in der Praxis?

Zunächst einmal muss Meta seine Datenverarbeitungsaktivitäten an die DSGVO anpassen: Um personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu zeigen, benötigt Meta die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Die Datenschutzbehörde hat Meta drei Monate Zeit gegeben, um dem nachzukommen.

Dies könnte die Arbeitsweise von Facebook und Instagram ändern, zumindest für Nutzer in der EU. Idealerweise sollten europäische Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für verhaltensbezogene Werbung zu erteilen oder zu verweigern, und im Falle einer Ablehnung eine Version der Social-Media-Plattformen ohne personalisierte Werbung angezeigt zu bekommen.

Meta hat jedoch bereits angekündigt, dass sie gegen die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde Berufung einlegen wird.

Wird sich dies auf Ihre personalisierten Facebook-Anzeigen auswirken?

Die digitale Werbeindustrie ist eine der größten Branchen im Internet, und es ist eine Tatsache, dass personalisierte Werbung eine große Einnahmequelle darstellt.

Viele Unternehmen verlassen sich auf die personalisierte Werbung von Facebook, weil die Datenmenge, die Meta zur Verfügung steht, ihnen hilft, ihre Zielgruppe genau zu erreichen. Die DPC-Geldbuße zeigt jedoch einmal mehr den Willen der Datenschutzbehörde, die Verwendung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung zu regulieren.

Wenn Meta zur Einwilligung als Rechtsgrundlage übergeht, müssen sie den in der EU ansässigen Nutzern eine Ja/Nein-Option anbieten und die Zustimmung erlauben. Und viele Menschen werden sich wahrscheinlich weigern, ihre Zustimmung zu geben.

Wie bei der Abschaffung von Drittanbieter-Cookies, Ihre Werbestrategie wird sich möglicherweise an diese neue Landschaft anpassen müssen: Unternehmen werden sich stärker auf Zero-Party- und First-Party-Daten verlassen müssen, also auf Daten, die ihnen die Nutzer freiwillig zur Verfügung stellen. Das ist nicht unbedingt eine schlechte Sache, denn diese Art von Daten ist es:

  • präzise, da sie direkt vom Kunden kommt;
  • relevant und regelkonform;

So werden Ihre Facebook-Anzeigen noch effektiver!

💡
Verwenden Sie personalisierte Facebook-Anzeigen? Vergessen Sie nicht Ihre rechtlichen Verpflichtungen!

Wenn Sie Dienste von Drittanbietern wie das Facebook-Pixel nutzen, MÜSSEN Sie dies in Ihrer Datenschutzrichtlinie angeben.

👉 So geht’s

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