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Ist die Zustimmung die einzige Rechtsgrundlage für Cookies?

Um personenbezogene Daten zu verarbeiten, müssen Sie eine Rechtsgrundlage haben. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält sechs Rechtsgrundlagen, eine davon ist die Einwilligung. Aber was ist mit Cookies?

Wenn nach dem Cookie-Gesetz eine Einwilligung erforderlich ist, können Sie sich nicht auf die gesamte Palette möglicher rechtmäßiger Gründe berufen, die in der DSGVO vorgesehen sind, da die Anforderungen des Cookie-Gesetzes von denen der DSGVO getrennt sind und sich von diesen unterscheiden.

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Ist die Zustimmung die einzige mögliche Rechtsgrundlage?

Wenn Sie Cookies setzen, müssen Sie sich zuerst mit dem Cookie-Gesetz befassen und dessen spezifische Regeln einhalten, bevor Sie die allgemeinen Regeln der DSGVO berücksichtigen.

Es sei darauf hingewiesen, dass in den folgenden Fällen die Verwendung von Cookies nicht der Zustimmung des Nutzers unterliegt:

  • für eine technische Speicherung oder einen Zugang, deren einziger Zweck die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist, oder
  • wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen.

Laut der ICO, der britischen Datenschutzbehörde, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass bestimmte “unbedingt notwendige” Cookies (die für die Bereitstellung eines Online-Dienstes auf Anfrage erforderlich sind) eine Zustimmung erfordern. Dennoch ist es gute Praxis, die Nutzer über diese Cookies zu informieren, auch wenn Sie keine Zustimmung benötigen.

Gilt das berechtigte Interesse für Cookies?

Wenn Ihre Cookies nicht unter eine der Ausnahmen fallen, können Sie nur eine Einwilligung verwenden – und diese muss dem GDPR-Standard entsprechen. Wenn Sie eine Einwilligung gemäß dem Cookie-Gesetz eingeholt haben, dann ist die Einwilligung auch die geeignetste Rechtsgrundlage gemäß der DSGVO. Der Versuch, eine andere Rechtsgrundlage (wie z. B. berechtigte Interessen) anzuwenden, wenn Sie bereits eine GDPR-konforme Einwilligung haben, wäre völlig unnötig.

Wenn Ihre Cookies eine der Ausnahmen erfüllen, gilt das Erfordernis der Zustimmung zum Setzen nicht.

Ist die Zustimmung zu Cookies für Analysen erforderlich?

In einigen Ländern (z. B. Deutschland) könnten Analyse-Cookies auf einem berechtigten Interesse beruhen, aber im Allgemeinen sind sie nicht befreit und – nach Angaben des ICO – immer eine Zustimmung erfordern.

Wie lange kann die Zustimmung des Nutzers zu Cookies gelten?

Die Richtlinien für die Speicherung von Cookies reichen von wenigen Monaten bis zu 12 Monaten. Es ist wichtig, dass Sie die Richtlinie für das EU-Land, das für Sie gilt, prüfen.

Nach Angaben der ICO kommt es jedoch auf den Zweck des Cookies an. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Verwendung des Cookies ist:

  • verhältnismäßig in Bezug auf das angestrebte Ergebnis und
  • begrenzt auf das, was zur Erreichung des Zwecks erforderlich ist.

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