Sind Sie der Anbieter einer Website oder einer App, deren Dienst personenbezogene Informationen von Kindern unter 13 Jahren erhebt, verwendet oder offenlegt?
Wenn ja, müssen Sie gemäß dem Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA ) bestimmte Richtlinien einhalten.
Hier ist eine zentrale Anforderung, die Sie beachten müssen: eine COPPA-gesetzeskonforme Datenschutzerklärung. So muss es sein:
Die Nichteinhaltung der COPPA-Vorschriften kann zu hohen Geldbußen führen.
🚀 Um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Kinder einfach offen zu legen, verwenden Sie den Datenschutzerklärungs-Generator von iubenda:
💡 Expertentipp:
Müssen Sie auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung einhalten?
Die Lösungen von iubenda entsprechen sowohl dem US- als auch dem EU-Recht. Ist das nicht toll?