In Übereinstimmung mit den internationalen Datenschutzgesetzen verlangt Google generell, dass Sie über eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung verfügen, wenn Sie Google-Produkte verwenden. Diese Bedingung ist üblicherweise in den AGBs enthalten, zu denen Sie bei der Anmeldung einwilligen um die Dienste von Google zu nutzen.
Insbesondere in Bezug auf Google Analytics erklärt Google in seinen Nutzungsbedingungen unter Abschnitt „7. Datenschutz“ (aus dem englischen sinngemäß übersetzt):
Sie verfügen und befolgen eine entsprechende Datenschutzerklärung und halten sich an alle jeweils relevanten Gesetze, Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf die Erfassung von Besucherdaten. Sie müssen eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, und diese Datenschutzerklärung muss einen Hinweis auf Ihren Gebrauch von Cookies enthalten, die zur Datenerfassung verwendet werden. Sie müssen die Verwendung von Google Analytics und die Art und Weise der Datenerfassung und -verarbeitung angeben. . . . Sie werden wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Besucher klare und umfassende Informationen über die Speicherung und den Zugriff auf Cookies oder andere Informationen auf dem Gerät des Besuchers erhält, wenn eine solche Aktivität in Verbindung mit dem Dienst stattfindet und wenn die Bereitstellung dieser Informationen und die Einholung dieser Einwilligung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Google verweist in seinen AGBs immer wieder auf „jeweils geltendes Recht“, da viele dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen sich auf tatsächliche gesetzliche Regelungen beziehen. Google ist an viele der gleichen Datenschutzgesetze gebunden wie Sie, und ihre AGBs spiegeln dies wieder.
Nehmen wir an, Sie haben eine Website, auf der Sie Google Analytics einsetzen und Sie möchten sicherstellen, dass Sie die AGBs von Google (und das Gesetz) einhalten. Was müssen Sie dafür tun?
In der Regel gelten die nationalen/regionalen Gesetze Ihrer Geschäftsstelle und (in vielen Fällen) auch die Gesetze der Regionen, aus denen Ihre Nutzer stammen. Dies kann online recht heikel sein, da Sie, sofern Sie nicht aktiv einige Regionen blockieren, möglicherweise Anforderungen über geographische Grenzen und Rechtsordnungen hinweg erfüllen müssen. Aus diesem Grund ist es immer die beste Idee, diese Aktivitäten unter Berücksichtigung der strengsten anwendbaren Vorschriften zu handhaben (was derzeit wahrscheinlich europäisches Recht ist, hauptsächlich das DSGVO und die EU-Cookie-Richtlinie).
Sie können hier mehr über die Bestimmung Ihres relevanten Rechtssystems lesen oder hier unsere ausführliche Anleitung „Rechtlicher Überblick“ lesen.
Google Analytics-Werbefunktionen ermöglichen es Ihnen, Feature in Analytics zu aktivieren, die durch Standardimplementierungen nicht verfügbar sind. Zu den Werbefunktionen gehören:
Weitere Informationen finden Sie unter Remarketing mit Analysen und Nutzer-ID sowie geräteübergreifende Hilfe zu Analysen.
Mit den Worten von Google:
Wenn Sie ein SDK zur Implementierung von Google Analytics-Werbefunktionen wie Audience Reporting oder Remarketing verwenden, müssen Sie die rechtliche Anforderungen für Google Analytics-Werbefunktionen, zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen für Google Play-Entwicklerprogramme und alle anderen anwendbaren Gesetze einhalten.
Dies erfordert geringfügige Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Datenschutzerklärung, die in unserer Anleitung So aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um die verbesserten Werbefunktionen in Google Analytics widerzuspiegeln beschrieben wird.
Lassen Sie uns mit den gesetzlichen Mindestanforderungen für eine Datenschutzerklärung beginnen. Dies sind die grundlegendsten Elemente, die eine Datenschutzerklärung haben sollte:
Hier kommt unser Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sehr gelegen: Mit mehr als 1700 verfügbaren Klauseln enthalten unsere Datenschutzerklärungen alle Elemente, die in vielen Regionen und Diensten üblicherweise erforderlich sind, wobei standardmäßig die strengsten Vorschriften angewendet werden – so haben Sie die Möglichkeit, ihre Dokumente je nach Bedarf vollständig anzupassen.
Die Cookie-Richtlinie ist ein Bereich der Datenschutzerklärung, der sich mit Cookies befasst. Sie enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, einschließlich der Kategorien der verwendeten Cookies, ihrer Verwendungszwecke, die Namen der Dritten, die Cookies über die Website installieren oder installieren können, sowie Links zu den jeweiligen Datenschutzerklärungen und möglichen Einverständniserklärungen dieser Dritten. Der Generator verfügt über eine Ein-Klick-Einrichtung für die Cookie-Richtlinie, die dann automatisch alle relevanten Cookie-Informationen, der in Ihrer Datenschutzerklärung angegebenen Dienste, abruft.
Alle unsere Dokumente werden von Anwälten erstellt, von unseren Anwälten überwacht und auf unseren Servern gehostet, um sicherzustellen, dass diese immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen und der Anforderungen Dritter sind.
Der Erstellungsvorgang ist einfach und intuitiv:
Lesen Sie hier die Anleitung zur Erstellung einer Datenschutzerklärung.
Wie bereits erwähnt, sind zwei Arten von Bedingungen zu erfüllen – die von Google und die der EU-Cookie-Richtlinie. Glücklicherweise überschneiden sich diese beiden, und die Anforderungen für beide werden von unserer umfassenden Privacy Controls and Cookie Solution problemlos erfüllt.
Mit unserer Privacy Controls and Cookie Solution können Sie dies tun:
Um Werbetreibende bei der Verwaltung von Cookies für Analyse- und Werbezwecke zu unterstützen, hat Google den Einwilligungsmodus eingeführt, eine Feature, mit der Sie eine vorherige Blockierung für Google Analytics und Google Ads (einschließlich Google Ads Conversion Tracking und Remarketing) vermeiden können.
Sie können die Einwilligung über mehrere Mechanismen einholen, darunter weiter Surfen, also, z.B. Scrollen und/oder bestimmte Klick-Aktionen. Beachten Sie jedoch, dass die erlaubten Einwilligungshandlungen je nach der Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates unterschiedlich sein können.
Der Prozess ist einfach:
Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, gehen Sie einfach auf Ihr Dashboard und dem darin relevanten Website-Bereich:
Es ist einfach zu betreiben, schnell und erfordert keine großen Investitionen. Weitere Informationen zu unserer Privacy Controls and Cookie Solution finden Sie hier.