„Personenbezogene Informationen“ (oder Daten) werden in allen wichtigen Datenschutzgesetzen weltweit definiert. Es wurde auf viele Arten darauf verwiesen, hat aber in der Regel die gleiche Bedeutung: personenbezogene Informationen sind alle Daten, die zur Identifizierung einer Person verwendet werden können.
Dinge wie Namen, IP-Adressen, E-Mail, biometrische Daten und mehr können darunter fallen. Dies hängt davon ab, welches Recht für Sie gilt. 👀 Neugierig? Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Hierzu zählen Informationen, die in ihrer erhoben zur Identifizierung einer Person führen können.
💡 Im Allgemeinen wird der Begriff „personenbezogene Informationen“ von US-Gesetzgebern und „personenbezogene Daten“ von der DSGVO verwendet, im Wesentlichen beziehen sie sich jedoch auf ähnliche Dinge.
Zu den personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO gehören unter anderem:
Beispiele für nicht personenbezogene Daten sind anonymisierte Daten, Firmenregistrierungsnummern und generische Firmen-E-Mail-Adressen wie info@company.com.
👉 Weitere Informationen in unserem DSGVO Leitfaden.Im Geltungsbereich des California Consumer Privacy Act (CPRA (CCPA-Ergänzung)) ist es definiert als : „Informationen, die einen bestimmten Verbraucher oder Haushalt identifizieren, sich auf ihn beziehen, ihn beschreiben, mit ihm in Verbindung gebracht werden können oder vernünftigerweise direkt oder indirekt mit ihm in Verbindung gebracht werden könnten.“
Die CPRA (CCPA-Ergänzung) enthält weitere Einzelheiten, die Folgendes umfassen können, aber nicht darauf beschränkt sind:
Nach dem Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) umfassen personenbezogene Informationen „alle tatsächlichen oder subjektiven Informationen, ob aufgezeichnet oder nicht, über eine identifizierbare Person“.
Beispiele unter PIPEDA sind:
Gemäß dem Australian Privacy Act und den 13 Datenschutzgrundsätzen (APPs) handelt es sich um Informationen oder eine Meinung über eine identifizierte Person oder eine Person, die einigermaßen identifizierbar ist:
Die obige Definition ist recht weit gefasst und kann Folgendes umfassen:
Gemäß mehreren Datenschutzgesetzen müssen Sie die von Ihnen erheben personenbezogenen Daten in einer Datenschutzerklärungoffenlegen.
👉 Erfahren Sie jetzt, was in Ihrer Datenschutzerklärung stehen sollte