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Facebook- und Instagram-Abonnement: Meta fügt eine Paywall (Bezahlschranke) hinzu

Wahrscheinlich haben Sie es schon gesehen: Meta hat ein kostenpflichtiges Abonnement auf seinen Plattformen, Facebook und Instagram, eingeführt. Mit diesem Facebook-Abonnement können Endnutzer ein Abonnement abschließen, um ein vollständig werbefreies Nutzererfahrung zu genießen. Laut Meta ist diese Bezahlschranke ein Weg, die europäischen Vorschriften einzuhalten.

Facebook-Abonnement
„Pay-or-OK-Modell“ von Meta auf dem Prüfstand in Europa

Das „Pay or OK“-Abonnementmodell von Meta, das es Nutzern ermöglicht, sich gegen eine Gebühr für eine werbefreie Nutzererfahrung auf Plattformen wie Facebook und Instagram zu entscheiden, hat in ganz Europa große Aufmerksamkeit und Besorgnis erregt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Paul Tang und Kim Van Sparrentak, haben die Europäische Kommission um Klärung der Rechtmäßigkeit dieses Modells gefragt und bezweifeln, dass es mit den Datenschutzbestimmungen konform ist.

Europäische Verbraucherorganisationen aus acht Ländern, darunter Dänemark, Griechenland, Frankreich, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Tschechische Republik, haben Beschwerden gegen das Abonnementmodell von Meta eingereicht. Diese Beschwerden, die von der paneuropäischen Verbraucherverband BEUC koordiniert wurden, argumentieren, dass die Datenerfassungspraktiken von Meta durch dieses Modell gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) verstoßen. Die stellvertretende Generaldirektorin des BEUC, Ursula Pachl, betonte die Notwendigkeit, dass die Datenschutzbehörden gegen die „unfaire Datenverarbeitung“ von Meta und deren Verletzung der Grundrechte vorgehen.

Es wird erwartet, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Entscheidung über das „Pay or OK“-Modell treffen wird, die die globalen Standards für die Datenerfassung beeinflussen könnte. Diese Entscheidung ist besonders wichtig, da sie sich auf die laufende Reform des australischen Datenschutzgesetzes auswirken könnte, da Bedenken bestehen, dass solche Modelle „überwachungsbasierte Geschäftsmodelle“ unterstützen.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste formell Informationen von Meta angefordert, die sich auf die Werbepraktiken des Unternehmens, die Empfehlungssysteme und die Risikobewertungen im Zusammenhang mit seinem Abonnementmodell beziehen. Dieser Antrag zeigt die proaktive Haltung der Kommission, um sicherzustellen, dass digitale Dienste innerhalb des rechtlichen Rahmens operieren.

Im GB hat das Information Commissioner’s Office (ICO) einen „Call for Views“ gestartet, um zu untersuchen, wie „Pay-or-OK“-Modelle mit den Vorschriften bezüglich Third-Party-Cookies übereinstimmen können. Dieser Schritt spiegelt das Engagement des ICO wider, die Leitlinien zur Cookie-Compliance zu aktualisieren und dabei die praktischen Auswirkungen für Unternehmen und Akteure der digitalen Werbung zu berücksichtigen.

Da Aufsichtsbehörden und Verbraucherorganisationen das Abonnementmodell von Meta weiterhin unter die Lupe nehmen, könnte das Ergebnis dieser Untersuchungen und Beschwerden erhebliche Auswirkungen auf Datenschutzstandards und digitale Werbepraktiken weltweit haben.

NOYB reicht eine Beschwerde gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein. EU-Nutzer stehen bei Instagram und Facebook vor einer umstrittenen Wahl: Entweder sie stimmen dem Daten-Tracking für personalisierte Anzeigen zu oder sie zahlen eine beträchtliche jährliche Gebühr von bis zu 251,88 € für den Schutz ihrer Daten. Diese Praxis, die als „Datenschutzgebühr“ angesehen wird, wird wegen ihrer hohen Kosten kritisiert. Branchenstatistiken zeigen, dass nur 3 % der Nutzer das Tracking bevorzugen. Über 99 % vermeiden die Zahlung, wenn sie mit solchen Gebühren konfrontiert werden. Der von Meta gesetzte Präzedenzfall könnte zu weitreichenden Folgen führen – falls unangefochten, könnten ähnliche Strategien anderer Unternehmen dazu führen, dass die Kosten für den Schutz der Privatsphäre für einen durchschnittlichen Smartphone-Nutzer mit 35 Apps auf etwa 8.815 € pro Jahr steigen.

Im Anschluss an die Beschwerde von noyb hat der Europäische Verbraucherverband (BEUC) zusammen mit 18 ihrer Mitgliedsorganisationen am 30. November eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, in der das umstrittene „Pay-or-Consent“-Modell von Meta als Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht bezeichnet wird. Dieser Schritt von BEUC markiert einen deutlichen Ansatz im Vergleich zu noyb; statt sich an eine nationale Datenschutzbehörde zu wenden, brachte BEUC seinen Fall direkt bei der Europäischen Kommission ein, wobei die Anschuldigungen hauptsächlich als Verstöße gegen EU-Verbrauchergesetze statt gegen EU-Datenschutzvorschriften gerahmt wurden.

Was ist ein Facebook-Abonnement?

Am 30. Oktober 2023 kündigte Meta ein neues Abonnementmodell für Facebook und Instagram an. Nutzer in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können nun wählen, ob sie die Meta-Plattformen weiterhin kostenlos mit personalisierte Anzeigen nutzen oder eine Gebühr zahlen möchten, um keine Anzeigen mehr zu sehen.

Der Preis für das Meta-Abonnement variiert je nach verwendetem Gerät:

  • 9,99 €/Monat im Internet;
  • 12,99 €/Monat auf iOS und Android.

Mit dieser Entscheidung reagiert Meta auf Beschwerden über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten und hält sich an die europäischen Vorschriften. Anfang des Jahres hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Methode von Meta, die Einwilligung der Nutzer zu umgehen, für rechtswidrig erklärt. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich dieser Ansicht angeschlossen und bestätigt, dass die Datennutzungspraktiken von Meta in der EU von 2018 bis 2023 illegal sind.

Sind Paywalls in der EU erlaubt?

Gemäß der DSGVO sollte die Einwilligung immer freiwillig erteilt werden. Aus diesem Grund sind die EU-Datenschutzbehörden generell gegen die Verwendung einer Paywall. Im letzten Jahr haben jedoch immer mehr EU-Datenschutzbehörden erklärt, dass das Paywall-System akzeptabel ist, wenn die Nutzer ordnungsgemäß darüber informiert werden, wozu sie ihre Einwilligung geben und das Paywall-System tatsächlich eine gleichwertige Alternative zur Einwilligung darstellt.

Die Diskussion rund um dieses Thema ist immer noch sehr kontrovers. Meta ist jedoch nicht das erste Unternehmen, das eine Paywall auf seinen Plattformen einführt. Viele andere – vor allem Verlage (Publisher) – haben bereits eine kostenpflichtige Option eingeführt, um die Datenschutzrechte der Nutzer zu respektieren und gleichzeitig die Möglichkeit zu behalten, profitabel zu arbeiten.

Rechtmäßige Wege zur Rückgewinnung der Einwilligung

Wenn Sie ein Publisher oder ein Unternehmen sind, das Inhalte monetarisiert, dann sollten Sie wissen, dass es einige wirksame Methoden zur Rückgewinnung von Einwilligungen gibt, mit denen Sie Ihre Einnahmen optimieren und gleichzeitig die Datenschutzrechte der Nutzer respektieren können.

Zum Beispiel hat iubenda eine Reihe von Funktionen entwickelt, die die Lücke zwischen optimalen Einwilligungsraten und einer guten User Journey (Kundenreise) schließen und Ihnen helfen, Ihren Umsatz zu steigern:

  • Mit unserer Rückgewinnung der Einwilligung Funktion können Sie eine benutzerdefinierte Nachricht anstelle von vordefinierten Skripts und Iframes anzeigen, um die Einwilligung der Nutzer zu maximieren.
  • Unsere flexible Cookie-Paywall schränkt den Zugriff auf Inhalte strategisch ein, basierend auf den Präferenzen der Nutzer.
  • Unser Reverse-Proxy garantiert die ununterbrochene Erfassung von Cookie-Einwilligungen, indem er die Ad-Blocker umgeht.

iubenda macht es Ihnen wirklich leicht, die für Sie beste Methode zur Rückgewinnung der Einwilligung einzurichten und auszuwählen!

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